Erwägungsgrund 1 32013R1318
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1217/2009 des Rates vom 30. November 2009 zur Bildung eines Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen über die Einkommenslage und die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse landwirtschaftlicher Betriebe in der Europäischen Gemeinschaft sind der Kommission Befugnisse zur Durchführung einiger der Vorschriften der genannten Verordnung übertragen worden. Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon müssen diese Durchführungsbefugnisse an die Artikel 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („der Vertrag“) angepasst werden.