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Gemäß Artikel 1 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1217/2009 sind dem Europäischen Parlament und dem Rat insbesondere im Hinblick auf die jährliche Festsetzung der Preise der Agrarprodukte jährlich Berichte vorzulegen, die sich auf INLB-Daten stützen. In der Praxis werden den beiden Organen jedoch im Hinblick auf die Festsetzung der Preise der Agrarprodukte keine solchen Berichte mehr vorgelegt. Um sowohl anderen Institutionen als auch der Öffentlichkeit einen einfachen und bequemen Zugang zu den auf dem INLB basierenden jährlichen Analyseberichten zu gewährleisten, ist vorzusehen, dass auf einer eigens hierzu eingerichteten Website Berichte über ausgewählte Sektoren veröffentlicht werden.
Um den Erwartungen der Verbraucher und der Notwendigkeit, die Qualität und die wirtschaftlichen Bedingungen für die Erzeugung und Vermarktung…
Die Mitgliedstaaten verpflichten Emittenten, die gemäß der Definition in Artikel 41 Nummern 1 und 2 der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und…
Die EIB unterbreitet der Kommission jährliche Berichte, in denen die erwarteten entwicklungsspezifischen Auswirkungen der während des Jahres finanzierten…
Die Verordnung (EG) Nr. 1217/2009 enthält ferner Bestimmungen, die die Praxis im Rahmen dieser Verordnung nicht länger widerspiegeln. So verlangt die Kommission…
Spätestens am 19. Januar 2013 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung vor, insbesondere…
Für die Zwecke von Absatz 1 legt die EIB der Kommission jährliche Berichte über die EIB-Finanzierungen im Rahmen dieses Beschlusses auf Projekt-, Sektor-,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.