Erwägungsgrund 2 32013R1325
Obwohl bilaterale Luftverkehrsabkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern in der Regel Bestimmungen über Zollbefreiungen für Flugturbinenkraftstoff enthalten, müssen gemeinsame Bestimmungen über Zollbefreiungen für Flugturbinenkraftstoff festgelegt werden, um diesbezüglich Klarheit und Einheitlichkeit zu gewährleisten, Rechtssicherheit für die Wirtschaftsbeteiligten zu schaffen und Verfälschung des Wettbewerbs aufgrund unterschiedlicher Vorgehensweisen und Regelungen zu vermeiden.