Erwägungsgrund 6 32013R1325
Es ist daher angezeigt, den autonomen Zollsatz für Flugturbinenkraftstoff auszusetzen. Die Aussetzung sollte alle Erzeugnisse betreffen, die in den KN-Code 27101921 eingereiht werden. Unter Berücksichtigung möglicher künftiger Änderungen der Marktlage für Flugturbinenkraftstoff sollte die Aussetzung innerhalb von fünf Jahren auf der Grundlage einer Bewertung überprüft werden.