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Die GFP beinhaltet die Erhaltung der biologischen Meeresschätze und das Fischereimanagement für diese Bestände. Außerdem umfasst sie - in Bezug auf marktpolitische und finanzielle Maßnahmen zur Unterstützung ihrer Ziele - lebende Süßwasserressourcen und Aquakulturtätigkeiten sowie die Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen, soweit diese im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten, in Gewässern der Union, auch durch Fischereifahrzeuge, die die Flagge eines Drittlands führen oder in einem Drittland registriert sind, sowie von Fischereifahrzeugen der Union oder Staatsbürgern der Mitgliedstaaten ausgeübt werden, unbeschadet der vorrangigen Zuständigkeit des Flaggenstaats gemäß der Vorschriften des Artikels 117 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (SRÜ).
Der Anwendungsbereich des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) sollte die Unterstützung der GFP für die Erhaltung der lebenden Meeresressourcen, für…
Die GFP sollte sicherstellen, dass Fischerei- und Aquakulturtätigkeiten langfristig zu ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Nachhaltigkeit beitragen. Sie…
in Bezug auf marktbezogene und finanzielle Maßnahmen zur Unterstützung der Umsetzung der GFP auf lebende Süßwasserressourcen und Aquakultur sowie die…
Der Geltungsbereich der Gemeinsamen Fischereipolitik (im Folgenden "GFP") umfasst Marktmaßnahmen für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse in der Union. Die…
Die GFP stellt sicher, dass Fischerei- und Aquakulturtätigkeiten langfristig umweltverträglich sind und auf eine Art und Weise durchgeführt werden, die mit den…
Übergreifendes Ziel der GFP ist sicherzustellen, dass Fischerei und Aquakultur zur Schaffung langfristig nachhaltiger ökologischer Bedingungen beitragen, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.