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Der Anwendungsbereich des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) sollte die Unterstützung der GFP für die Erhaltung der lebenden Meeresressourcen, für die Bewirtschaftung von Fischereien und Flotten, die diese Ressourcen befischen, sowie für lebenden Süßwasserressourcen und Aquakultur, sowie für die Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen umfassen, soweit diese Tätigkeiten im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten, von Fischereifahrzeugen der Union oder von Staatsbürgern der Mitgliedstaaten ausgeübt werden, unbeschadet der vorrangigen Zuständigkeit des Flaggenstaats gemäß Artikel 117 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (SRÜ).
Die GFP beinhaltet die Erhaltung der biologischen Meeresschätze und das Fischereimanagement für diese Bestände. Außerdem umfasst sie - in Bezug auf…
Die nachhaltige Entwicklung von Fisch- und Aquakulturwirtschaftsgebieten nach einem lokalen Entwicklungskonzept im Sinne von Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr.…
Es sollten Maßnahmen für die Unterstützung der Erhebung, der Verwaltung und der Verwendung von Fischereidaten nach dem mehrjährigen Unionsprogramm festgelegt…
in Bezug auf marktbezogene und finanzielle Maßnahmen zur Unterstützung der Umsetzung der GFP auf lebende Süßwasserressourcen und Aquakultur sowie die…
Der Anwendungsbereich des EMFF sollte die Unterstützung der IMP umfassen, einschließlich der Entwicklung und Umsetzung koordinierter Vorhaben und…
Im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 ist die finanzielle Unterstützung der Union im Rahmen des EMFF von der Einhaltung der GFP-Regeln durch die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.