Erwägungsgrund 1 32013R1380
Mit der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates wurde eine Gemeinschaftsregelung für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) eingeführt.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates wurde eine Gemeinschaftsregelung für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) eingeführt.