Erwägungsgrund 18 32013R1380
Alle Fischereifahrzeuge der Union sollten nach Maßgabe der Regeln der GFP gleichberechtigten Zugang zu den Gewässern und Ressourcen der Union haben.
Alle Fischereifahrzeuge der Union sollten nach Maßgabe der Regeln der GFP gleichberechtigten Zugang zu den Gewässern und Ressourcen der Union haben.