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Die finanzielle Unterstützung der Union sollte davon abhängig gemacht werden, dass sich die Mitgliedstaaten und die Betreiber, einschließlich der Schiffseigner, an die Vorschriften der GFP halten. Vorbehaltlich zu erlassender spezieller Bestimmungen sollte die finanzielle Unterstützung durch die Union unterbrochen, ausgesetzt oder korrigiert werden, falls ein Mitgliedstaat eine spezifische Verpflichtung im Rahmen der GFP nicht beachtet oder ein Betreiber ernsthaft gegen diese Regeln verstößt.
Vorbehaltlich der in den anwendbaren Rechtsakten der Union festzulegenden Bedingungen wird die Gewährung finanzieller Unterstützung an die Betreiber durch die…
Vorbehaltlich der in den anwendbaren Rechtsakten der Union festzulegenden Bedingungen wird die Gewährung finanzieller Unterstützung an die Mitgliedstaaten durch…
Im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 ist die finanzielle Unterstützung der Union im Rahmen des EMFF von der Einhaltung der GFP-Regeln durch die…
Um die in der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 dargelegten spezifischen Bedingungen der GFP zu genügen und zur Einhaltung der GFP-Vorschriften beizutragen, sind…
Das Erreichen der Zielsetzungen der GFP würde ebenfalls beeinträchtigt, wenn die finanzielle Unterstützung der Union an Mitgliedstaaten gezahlt würde, die ihren…
Die Zielsetzungen der GFP würden unterminiert, wenn finanzielle Unterstützung der Union im Rahmen des EMFF an Betreiber gehen würde, die die Bedingungen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.