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Angesichts der Probleme bei der Entwicklung der Fangindustrie und ihrem Management sowie der begrenzten Finanzmittel der Mitgliedstaaten können die Ziele der GFP von den Mitgliedstaaten allein nicht ausreichend verwirklicht werden. Daher sollte, um zum Erreichen dieser Ziele beizutragen, eine mehrjährige Finanzhilfe der Union gewährt werden, die auf die Prioritäten der GFP ausgerichtet und an die Besonderheiten des Fischereisektors in jedem Mitgliedstaat angepasst ist.
Es sollten Maßnahmen für die Unterstützung der Erhebung, der Verwaltung und der Verwendung von Fischereidaten nach dem mehrjährigen Unionsprogramm festgelegt…
Die GFP sollte sicherstellen, dass Fischerei- und Aquakulturtätigkeiten langfristig zu ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Nachhaltigkeit beitragen. Sie…
Im Rahmen jedes nachhaltigen partnerschaftlichen Fischereiabkommens ist die finanzielle Unterstützung zur Förderung des Fischereisektors von den Zahlungen für…
Es ist erwiesen, dass die Mittel der Mitgliedstaaten nach wie vor nicht ausreichen, um den Verpflichtungen im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002…
Es ist Aufgabe des Rates, Maßnahmen zur Festsetzung und Aufteilung der Fangmöglichkeiten, gegebenenfalls einschließlich bestimmter damit operativ verbundener…
In Anbetracht der prekären Wirtschaftslage der Fangindustrie und der Abhängigkeit der Küstenbevölkerung in bestimmten Gebieten vom Fischfang muss die relative…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.