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Im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 ist die finanzielle Unterstützung der Union im Rahmen des EMFF von der Einhaltung der GFP-Regeln durch die Mitgliedstaaten und die Betreiber abhängig zu machen. Dieses Erfordernis soll die Verantwortung der Union dafür widerspiegeln, die Erhaltung der biologischen Meeresschätze im öffentlichen Interesse im Rahmen der GFP gemäß Artikel 3 AEUV zu gewährleisten.
Die finanzielle Unterstützung der Union sollte davon abhängig gemacht werden, dass sich die Mitgliedstaaten und die Betreiber, einschließlich der Schiffseigner,…
Es ist von überragender Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten und Betreiber so ausgestattet sind, dass sie eine Überwachung auf hohem Niveau durchführen können…
Die Zielsetzungen der GFP würden unterminiert, wenn finanzielle Unterstützung der Union im Rahmen des EMFF an Betreiber gehen würde, die die Bedingungen der…
Um die Zielsetzungen der GFP auf globaler Ebene zu erreichen, nimmt die Union in internationalen Organisationen eine aktive Rolle ein. Es ist daher sehr…
Das Erreichen der Zielsetzungen der GFP würde ebenfalls beeinträchtigt, wenn die finanzielle Unterstützung der Union an Mitgliedstaaten gezahlt würde, die ihren…
Vorbehaltlich der in den anwendbaren Rechtsakten der Union festzulegenden Bedingungen wird die Gewährung finanzieller Unterstützung an die Mitgliedstaaten durch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.