Erwägungsgrund 2 32013R1389
Seit dem 1. Januar 2013 wird ein neues Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung zum partnerschaftlichen Fischereiabkommen (im Folgenden „neues Protokoll“) vorläufig angewandt. Mit dem neuen Protokoll werden den Fischereifahrzeugen der Union Fangmöglichkeiten in den Gewässern eingeräumt, die in Fischereifragen der Hoheit und Gerichtsbarkeit der Republik Madagaskar unterliegen. Die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem neuen Protokoll wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 1258/2012 des Rates festgelegt.