Erwägungsgrund 4 32013R1389
Im Lichte der Diskussionen im Gemischten Ausschuss sollten die Fangmengen für Hai verringert und für die Laufzeit des neuen Protokolls auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt werden. Die Verordnung (EU) Nr. 1258/2012 sollte daher geändert werden.