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Da in manchen Mitgliedstaaten ein erhöhter Bedarf an De-minimis-Beihilfen besteht, ist es angemessen, eine weitere Anhebung des Beihilfehöchstbetrags je Einzelunternehmen auf 25 000 EUR und der nationalen Obergrenze auf 1,5 % des jährlichen Produktionswerts zuzulassen, sofern zusätzliche Bedingungen erfüllt sind, die gegeben sein müssen, um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten. Die in den ersten Jahren der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 gewonnenen Erfahrungen haben gezeigt, dass die Konzentration von De-minimis-Beihilfen in einem bestimmten Erzeugnissektor zu einer Verzerrung von Wettbewerb und Handel führen könnte. Die Anwendung des höheren Beihilfehöchstbetrags und der höheren nationalen Obergrenze sollte daher an eine sektorale Obergrenze geknüpft sein, mit der verhindert wird, dass die Mitgliedstaaten über einen Zeitraum von drei Steuerjahren mehr als 50 % des kumulierten Gesamtbetrags der De-minimis-Beihilfen für Maßnahmen gewähren, die nur einem bestimmten Erzeugnissektor zugutekommen. Durch diese sektorale Obergrenze soll dafür gesorgt werden, dass für alle unter die Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 fallenden Maßnahmen gelten kann, dass sie weder Auswirkungen auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten haben noch den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen.
Nach den bisherigen Erfahrungen der Kommission mit der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 und angesichts der sehr unterschiedlichen Nutzung von…
Nach den bisherigen Erfahrungen der Kommission mit der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1535/2007 sollten der Beihilfehöchstbetrag, den ein einziges…
Der auf 30 000 EUR festgesetzte De-minimis-Beihilfen-Höchstbetrag, den ein einziges Unternehmen in einem Zeitraum von drei Jahren pro Mitgliedstaat erhalten…
Artikel 3 erhält folgende Fassung: De-minimis-Beihilfen (3a) Abweichend von den Absätzen 2 und 3 kann ein Mitgliedstaat beschließen, dass der Gesamtbetrag der…
Die Gesamtsumme der De-minimis-Beihilfen, die den in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätigen Unternehmen in einem Zeitraum von drei Jahren…
Aus Gründen der Transparenz, Gleichbehandlung und wirksamen Überwachung sollte diese Verordnung nur für De-minimis-Beihilfen gelten, deren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.