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Unter Berücksichtigung der Position des Ausschusses für Statistik kann das Direktorium technische Änderungen der Anhänge dieser Verordnung vornehmen, falls diese Änderungen weder den zugrunde liegenden konzeptionellen Rahmen ändern noch Auswirkungen auf den Meldeaufwand haben. Das Direktorium unterrichtet den EZB-Rat unverzüglich über jegliche Änderung.
Unter Berücksichtigung der Position des Ausschusses für Statistik des ESZB kann das Direktorium der EZB technische Änderungen der Anhänge dieser Verordnung…
Unter Berücksichtigung der Position des Ausschusses für Statistik des ESZB kann das Direktorium der EZB technische Änderungen der Anhänge dieser Verordnung…
Es ist erforderlich, ein Verfahren zu entwickeln, mit dessen Hilfe technische Änderungen der Anhänge dieser Verordnung effizient vorgenommen werden können,…
Änderungen der Anhänge werden von der Kommission nach Einholung des wissenschaftlich-technischen Rates der Behörde erlassen. Diese Maßnahmen zur Änderung nicht…
Es ist erforderlich, ein Verfahren zur effizienten Durchführung technischer Änderungen der Anhänge dieser Verordnung zu entwickeln. Diese dürfen jedoch weder…
Die Kommission kann die Anhänge dieser Richtlinie entsprechend dem wissenschaftlichen und technischen Fortschritt anpassen. Diese Maßnahmen zur Änderung nicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.