Erwägungsgrund 9 32012R1011
Die Meldepflichten und Ausnahmeregelungen dieser Verordnung gelten unbeschadet der Meldepflichten gemäß anderen EZB-Rechtsakten und Instrumenten, die zumindest teilweise, ebenfalls statistische Daten über Wertpapierbestände mittels Einzelwertpapiermeldungen abdecken können.