Erwägungsgrund 1 32013R1415
Gemäß Artikel 13 des Anhangs XII zum Statut hat Eurostat einen Bericht über die fünfjährliche versicherungsmathematische Bewertung des Versorgungssystems für 2013 zur Aktualisierung der in diesem Anhang genannten Parameter vorgelegt. Nach dieser Bewertung beträgt der zur Sicherstellung des versicherungsmathematischen Gleichgewichts des Versorgungssystems erforderliche Beitragssatz 10,3 % des Grundgehalts.