Erwägungsgrund 1 32013R1331
Gemäß Artikel 13 des Anhangs XII zum Statut hat Eurostat einen Bericht über die versicherungsmathematische Bewertung des Versorgungssystems für 2012 zur Aktualisierung der in diesem Anhang genannten Parameter vorgelegt. Entsprechend dieser Bewertung würde der zur Sicherstellung des versicherungsmathematischen Gleichgewichts des Versorgungssystems erforderliche Beitragssatz 9,9 % des Grundgehalts betragen.