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Auf der Grundlage dieser alternativen Methoden gemäß Punkt 7 des Abschnitts B von Anhang II zur Verordnung (EU) Nr. 510/2011 wurden verschiedene Optionen erwogen und hinsichtlich ihrer Genauigkeit, Repräsentativität und Machbarkeit beurteilt. Die Option, bei der das Basisfahrzeug mit einem geschätzten einzelnen Massenwert getestet wird, wobei die dem Aufbau entsprechende Komponente mit einer polynomischen Formel in Abhängigkeit von der Bezugsmasse des Basisfahrzeugs berechnet wird, stellt ein optimales Gleichgewicht zwischen der Genauigkeit im Sinne der Bestimmung der CO2-Emissionen des vervollständigten Fahrzeugs, den anfallenden Kosten sowie einer leichteren Umsetzung dar.
im Falle eines Hybridfahrzeugs oder eines Fahrzeugs mit reinem Elektroantrieb die Masse der Antriebsbatterien;
Im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 510/2011 sollten die spezifischen CO2-Emissionen vervollständigter Fahrzeuge dem Hersteller des Basisfahrzeugs…
In der Verordnung (EU) Nr. 510/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2011 zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue leichte…
Anhang I und Anhang XII der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 werden wie folgt geändert: 1. In Anlage 3 von Anhang I werden die folgenden Nummern 2.17, 2.17.1 und…
Diese Verordnung sollte materielle Anforderungen für den Umweltschutz und die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen enthalten. Die Hauptelemente der…
Zur Ankurbelung des Markts für saubere und energieeffiziente Fahrzeuge sollte die Kommission unbeschadet der Durchführung virtueller und realer Prüfungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.