Art. 24 Abs. 12 32016R1628Der Kommission kann im Wege von Durchführungsrechtsakten das einheitliche Format der Prüfberichte festlegen, die für die EU-Typgenehmigung erforderlich sind.…
Art. 54 Abs. 2 32013R0168VERORDNUNG (EU) Nr. 168/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Genehmigungsbehörden der Mitgliedstaaten erkennen die nach den in Absatz 1 genannten UN-ECE-Regelungen erteilten Genehmigungen und gegebenenfalls die…
Art. 22 Abs. 5 32025R0014VERORDNUNG (EU) 2025/14 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Dezember 2024 über die Genehmigung und Marktüberwachung von nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten, die auf öffentlichen Straßen verkehren, und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Festlegung der allgemeinen Anforderungen an die Form der in Absatz 3 genannten Prüfberichte, der diese…
Art. 30 Abs. 2 32018R0858VERORDNUNG (EU) 2018/858 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Mai 2018 über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 und zur Aufhebung der Richtlinie 2007/46/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Die grundlegenden Elemente der Prüfungen, einschließlich der technischen Anforderungen, deren Einhaltung im Rahmen der Prüfungen nachgeprüft wurde, werden in…
Art. 27 Abs. 1 32013R0167Für die EU-Typgenehmigung erforderliche Prüfungen
Die Einhaltung der technischen Vorschriften dieser Verordnung und der in Anhang I aufgeführten Rechtsakte wird durch geeignete Prüfungen nachgewiesen, die von…