Erwägungsgrund 30 32018R0858
In dieser Verordnung sind für die nationalen Behörden bei der Marktüberwachung speziellere Pflichten vorgesehen als in der Verordnung (EG) Nr. 765/2008. Damit soll den Besonderheiten des Typgenehmigungsrahmens und der Notwendigkeit Rechnung getragen werden, diesen Rahmen um ein wirksames Marktüberwachungsverfahren zu ergänzen, das gewährleistet, dass die von dieser Verordnung erfassten Kfz-Produkte eine zuverlässige Nachprüfung der Einhaltung der Vorschriften durchlaufen. Um das Funktionieren des Rahmens sicherzustellen, ist es von wesentlicher Bedeutung, dass die Marktüberwachungsbehörden die Konformität der Kfz-Produkte nachprüfen, unabhängig davon, ob ihnen die Typgenehmigung vor oder nach dem Zeitpunkt des Beginns der Anwendung dieser Verordnung erteilt wurde.