Erwägungsgrund 5 32013R0174
Die Verbindung zu den einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz sollte klargestellt werden.
Die Verbindung zu den einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz sollte klargestellt werden.