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Die Bewertung des Energy-Star-Programms sollte Überlegungen über alternative Politikoptionen umfassen und genügend Zeit für eine sachkundige Entscheidung über eine mögliche Verlängerung des Abkommens vorsehen.
Bevor die Vertragsparteien des Abkommens Gespräche über dessen Verlängerung gemäß Artikel XIV Absatz 2 des Abkommens aufnehmen, beurteilt die Kommission die…
Die jeweiligen Pflichten der Mitgliedstaaten und der Kommission bei der Durchführung des Energy-Star-Programms sollten klargestellt werden.
Artikel 13 erhält folgende Fassung: Überprüfung und Überarbeitung Bevor die Vertragsparteien des Abkommens Gespräche über dessen Verlängerung gemäß Artikel XIV…
Es ist angebracht, den Namen des Energy-Star-Beirats zu ändern.
Das auf dem Abkommen basierende Energy-Star-Programm der Gemeinschaft sollte mit anderen auf freiwilliger Basis durchgeführten, den Energieverbrauch…
Es ist zu gewährleisten, dass bei der Durchführung des Energy-Star-Programms Transparenz gegeben ist und Vereinbarkeit mit den einschlägigen internationalen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.