Erwägungsgrund 13 32008R0106
Die Energy-Star-Energieeffizienzkennzeichnung ist weltweit gebräuchlich. Um Einfluss auf die Anforderungen des Energy-Star-Kennzeichnungsprogramms zu haben, sollte sich die Gemeinschaft an diesem Programm und an der Ausarbeitung der erforderlichen technischen Spezifikationen beteiligen. Bei der Festlegung dieser technischen Spezifikationen zusammen mit dem Umweltbundesamt der Vereinigten Staaten (nachstehend „US-EPA“ genannt) sollte die Kommission im Hinblick auf die Maßnahmen der Gemeinschaft zur Steigerung der Energieeffizienz sowie auf ihre Energieeffizienzziele ein ehrgeiziges Energieeffizienzniveau anstreben.