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In der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 1086/2011 der Kommission , werden ausführliche Regeln für ein Lebensmittelsicherheitskriterium in Bezug auf Salmonellen bei frischem Geflügelfleisch festgelegt. Infolge der an der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 vorgenommenen Änderungen wurde auch die Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 durch die Verordnung (EU) Nr. 1086/2011 geändert. Diese Änderung führte im Wortlaut der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 jedoch zu einigen terminologischen Unklarheiten. Im Interesse der Klarheit und Einheitlichkeit des Unionsrechts sollten diese Unklarheiten beseitigt werden.
Lebensmittelunternehmer im Sinne des Artikels 2 Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 in Verbindung mit Artikel 3 Nummer 3 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002…
Im Interesse der Kohärenz der Unionsvorschriften sollten die in Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 genannten spezifischen Anforderungen für…
Die Probenahmepläne für andere Lebensmittelsicherheitskriterien in Bezug auf Salmonella sind in der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 festgelegt. Sie haben sich als…
Ab dem 1. Januar 2006 werden nach der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 neue Bestimmungen über zusätzliche Garantien für Lebensmittel hinsichtlich Salmonellen…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 zur Bekämpfung von Salmonellen und bestimmten anderen…
Daher müssen die Durchführungsbestimmungen der Entscheidung 95/168/EG der Kommission vom 8. Mai 1995 über zusätzliche Garantien in Bezug auf Salmonellen bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.