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Im Interesse der Kohärenz der Unionsvorschriften sollten die in Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 genannten spezifischen Anforderungen für frisches Geflügelfleisch geändert und detaillierte Vorschriften für das Salmonella-Kriterium in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 aufgenommen werden.
In der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 1086/2011 der Kommission , werden ausführliche Regeln für ein…
In Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 sind spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung der in Anhang I derselben Verordnung aufgeführten Zoonosen und…
Anhang II Teil E Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 erhält folgende Fassung: „1. Ab dem 1. Dezember 2011 muss frisches Geflügelfleisch, das aus den in…
Die Probenahmepläne für andere Lebensmittelsicherheitskriterien in Bezug auf Salmonella sind in der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 festgelegt. Sie haben sich als…
Die Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 sieht vor, ein EU-Ziel zur Senkung der Prävalenz aller Salmonella-Serotypen, die für die öffentliche Gesundheit von Bedeutung…
Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 sieht vor, bei Masthähnchen ein Unionsziel zur Senkung der Prävalenz aller Salmonella-Serotypen, die für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.