Erwägungsgrund 28 32001R2157Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)
Der Vertrag enthält Befugnisse für die Annahme dieser Verordnung nur in Artikel 308.
Präambel Nr. (5) SEuSCEVVorschlVorschlag für eine Verordnung des Rates über befristete Maßnahmen in Bezug auf die Hauptversammlungen Europäischer Gesellschaften (SE) und die Generalversammlungen Europäischer Genossenschaften (SCE)
Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union sieht für den Erlass dieser Verordnung nur die in Artikel 352 genannten Befugnisse vor.
Erwägungsgrund 11 32009D0890BESCHLUSS DES RATES vom 30. November 2009 über eine Makrofinanzhilfe für Armenien (2009/890/EG)
Der EG-Vertrag sieht für den Erlass dieses Beschlusses nur die in Artikel 308 genannten Befugnisse vor —
Erwägungsgrund 17 32007D0252BESCHLUSS DES RATES vom 19. April 2007 zur Auflegung des spezifischen Programms „Grundrechte und Unionsbürgerschaft“ als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“ für den Zeitraum 2007 bis 2013 (2007/252/JI)
Der Vertrag sieht für die Annahme dieses Beschlusses keine anderen Befugnisse als die des Artikels 308 vor.
Erwägungsgrund 22 32011R0182VERORDNUNG (EU) Nr. 182/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Februar 2011 zur Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren
Diese Verordnung berührt nicht die im AEUV niedergelegten Befugnisse der Kommission zur Durchführung der Wettbewerbsvorschriften —
Erwägungsgrund 10 32009D0889BESCHLUSS DES RATES vom 30. November 2009 über eine Makrofinanzhilfe für Georgien (2009/889/EG)
Der EG-Vertrag sieht für den Erlass dieses Beschlusses nur die in Artikel 308 genannten Befugnisse vor —