Erwägungsgrund 17 32007D0252BESCHLUSS DES RATES vom 19. April 2007 zur Auflegung des spezifischen Programms „Grundrechte und Unionsbürgerschaft“ als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“ für den Zeitraum 2007 bis 2013 (2007/252/JI)
Der Vertrag sieht für die Annahme dieses Beschlusses keine anderen Befugnisse als die des Artikels 308 vor.
Erwägungsgrund 11 32009D0890BESCHLUSS DES RATES vom 30. November 2009 über eine Makrofinanzhilfe für Armenien (2009/890/EG)
Der EG-Vertrag sieht für den Erlass dieses Beschlusses nur die in Artikel 308 genannten Befugnisse vor —
Erwägungsgrund 9 32006D0908BESCHLUSS DES RATES vom 4. Dezember 2006 über den ersten Teil des dritten Beitrags der Gemeinschaft an die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung zugunsten des Fonds für die Ummantelung des Tschernobyl-Reaktors (2006/908/EG, Euratom)
Für diesen Beschluss sind keine anderen Befugnisse als die des Artikels 308 EG-Vertrag und des Artikels 203 Euratom-Vertrag vorgesehen —
Erwägungsgrund 10 32009D0889BESCHLUSS DES RATES vom 30. November 2009 über eine Makrofinanzhilfe für Georgien (2009/889/EG)
Der EG-Vertrag sieht für den Erlass dieses Beschlusses nur die in Artikel 308 genannten Befugnisse vor —
Erwägungsgrund 14 32004D0580BESCHLUSS DES RATES vom 29. April 2004 über eine Finanzhilfe für Albanien und zur Aufhebung des Beschlusses 1999/282/EG (2004/580/EG)
Der Vertrag sieht nur in Artikel 308 Befugnisse für den Erlass dieses Beschlusses vor —
Erwägungsgrund 28 32001R2157Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)
Der Vertrag enthält Befugnisse für die Annahme dieser Verordnung nur in Artikel 308.