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Der Beschluss 2009/496/EG, Euratom des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Gerichtshofs, des Rechnungshofs, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen vom 26. Juni 2009 über den Aufbau und die Arbeitsweise des Amts für Veröffentlichungen der Europäischen Union stellt sicher, dass die Organe mit Hilfe des Amts ihrer Verpflichtung zur Veröffentlichung von Rechtssetzungstexten nachkommen können.
Die Änderung des Beschlusses 2009/496/EG, Euratom des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Gerichtshofs, des Rechnungshofs, des Europäischen…
Das Direktorium des Amts für Veröffentlichungen ist auf seiner Sitzung vom 2. Juli 2010 übereingekommen, dass der Europäische Rat ein unterzeichnendes Organ…
Das Amt für Veröffentlichungen übt seine in Absatz 1 beschriebene Zuständigkeit im Einklang mit dem Beschluss 2009/496/EG, Euratom aus.
Der Titel erhält die folgende Fassung: „Beschluss des Europäischen Parlaments, des Europäischen Rates, des Rates, der Kommission, des Gerichtshofs der…
Artikel 8 des Beschlusses der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 8. April 1965 über die vorläufige Unterbringung bestimmter Organe und…
Die Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde zur Regelung der vom Amt durchgeführten Untersuchungen erlassen. Im Hinblick…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.