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Mit der Verordnung (EG) Nr. 247/2006 des Rates wurden Sondermaßnahmen im Bereich Landwirtschaft eingeführt, um die Probleme infolge der außergewöhnlichen Situation der Regionen in äußerster Randlage der Union gemäß Artikel 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (im Folgenden der „Vertrag“) zu beheben. Diese Maßnahmen wurden über Förderprogramme für die einzelnen Regionen umgesetzt, die ein wesentliches Instrument für die Versorgung dieser Regionen mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen darstellen. Angesichts der Notwendigkeit, die gegenwärtigen Maßnahmen zu aktualisieren, einschließlich infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon, ist es erforderlich, die Verordnung (EG) Nr. 247/2006 aufzuheben und durch eine neue Verordnung zu ersetzen.
Mit dieser Verordnung werden Sondermaßnahmen für den Bereich Landwirtschaft erlassen, um den Problemen abzuhelfen, die in den in Artikel 349 des Vertrags…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1405/2006 des Rates sind Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft festgelegt worden, um den Schwierigkeiten abzuhelfen, die…
Die Umsetzung dieser Verordnung sollte das Niveau der besonderen Stützung, die den Regionen in äußerster Randlage bisher gewährt wurde, nicht beeinträchtigen.…
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen sowie der wahrscheinlichen Entwicklungen in der Landwirtschaft und auf Märkten innerhalb wie außerhalb der Union sollte die…
Die Verordnungen (EG) Nr. 793/2006 der Kommission vom 12. April 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 247/2006 des Rates über…
Die Verordnung (EG) Nr. 1216/2009 des Rates und die Verordnung (EG) Nr. 614/2009 des Rates müssen infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon angepasst…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.