Erwägungsgrund 5 32021R2116
Die Bestimmungen der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden „Haushaltsordnung“), insbesondere zur geteilten Mittelverwaltung mit den Mitgliedstaaten, zur Arbeitsweise der zugelassenen Einrichtungen und zu den Haushaltsgrundsätzen, sollten für die in der vorliegenden Verordnung festgelegten Interventionen und Maßnahmen gelten.