Erwägungsgrund 23 32013R0228
Die landwirtschaftlichen Erzeuger der Regionen in äußerster Randlage sollten ermutigt werden, weiterhin Qualitätserzeugnisse zu liefern und deren Vermarktung hohen Stellenwert beizumessen. In diesem Zusammenhang könnten das mit dieser Verordnung geschaffene Logo sowie andere durch die Union geschaffene Qualitätsbescheinigungen zweckdienlich sein.