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Um die Vermarktung der Erzeugnisse der Regionen in äußerster Randlage zu fördern, sollte eine Beihilfe zur Vermarktung dieser Erzeugnisse außerhalb der Erzeugungsregion eingeführt werden, wobei den hohen Mehrkosten, die aufgrund der großen Entfernung von den Verbrauchermärkten und der notwendigen doppelten Lagerhaltung entstehen, Rechnung getragen wird — Faktoren, die zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen für die Regionen in äußerster Randlage führen und ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Binnenmarkt beeinträchtigen. Diese Faktoren rechtfertigen die Notwendigkeit, die POSEI-Regelung in naher Zukunft einer Überprüfung zu unterziehen.
Um die Versorgung der Regionen in äußerster Randlage mit wesentlichen landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu gewährleisten und die durch die äußerste Randlage…
Um das Ziel, die Preise in den Regionen in äußerster Randlage zu senken und dabei die durch die äußerste Randlage bedingten Mehrkosten zu verringern, wirksam zu…
Die Politik der Union zugunsten der örtlichen Produktionen der Regionen in äußerster Randlage galt einer Vielzahl von Erzeugnissen und von Maßnahmen zur…
Der Handel zwischen den Regionen in äußerster Randlage sollte gefördert werden, um den örtlichen Bedarf zu decken. Die Ausfuhr der Überschusserzeugung aus den…
Die Kommission hat ausreichende Erfahrungen bei der Anwendung des Artikels 107 Absatz 3 Buchstaben a und c AEUV auf regionale Betriebsbeihilfen gesammelt, mit…
Um die Ziele der Regelung zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union effizienter verwirklichen zu können, sollten die POSEI-Programme Maßnahmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.