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Die Politik der Union zugunsten der örtlichen Produktionen der Regionen in äußerster Randlage galt einer Vielzahl von Erzeugnissen und von Maßnahmen zur Förderung ihrer Produktion, Vermarktung oder Verarbeitung. Diese Maßnahmen haben sich als wirksam erwiesen und den Fortbestand der landwirtschaftlichen Tätigkeiten sowie deren Entwicklung gewährleistet. Die Union sollte diese Produktionen, die einen wesentlichen Faktor für das ökologische, soziale und wirtschaftliche Gleichgewicht in den Regionen in äußerster Randlage darstellen, auch weiterhin fördern. Die Erfahrung hat gezeigt, dass — wie bei der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums — eine verstärkte Partnerschaft mit den örtlichen Behörden die Möglichkeit bietet, die besonderen Probleme der betreffenden Regionen gezielter anzugehen. Die Fördermaßnahmen zugunsten der örtlichen Erzeugung sollten daher über die POSEI-Programme fortgesetzt werden.
Um die Ziele der Regelung zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union effizienter verwirklichen zu können, sollten die POSEI-Programme Maßnahmen…
Die Politik der Union zugunsten der örtlichen Produktion der kleineren Inseln des Ägäischen Meeres, die mit der Verordnung (EG) Nr. 1405/2006 eingeführt worden…
Um die Vermarktung der Erzeugnisse der Regionen in äußerster Randlage zu fördern, sollte eine Beihilfe zur Vermarktung dieser Erzeugnisse außerhalb der…
Um das Ziel, die Preise in den Regionen in äußerster Randlage zu senken und dabei die durch die äußerste Randlage bedingten Mehrkosten zu verringern, wirksam zu…
Es empfiehlt sich, die Mindestkriterien festzulegen, die die POSEI-Programme für die Festlegung der Maßnahmen zugunsten der örtlichen landwirtschaftlichen…
Die Förderung der traditionellen Sektoren ist vor allem von besonderer Bedeutung, weil dadurch die Wettbewerbsfähigkeit dieser Sektoren auf dem Unionsmarkt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.