Erwägungsgrund 10 32013R0228
Um Spekulationen zu vermeiden, die den Endverbrauchern in den Regionen in äußerster Randlage schaden würden, ist es wichtig, zu präzisieren, dass nur Erzeugnisse, die in einwandfreiem Zustand, unverfälscht und von vermarktbarer Qualität sind, für die besondere Versorgungsregelung in Frage kommen.