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Da die Mengen, die Gegenstand der besonderen Versorgungsregelung sind, auf den Versorgungsbedarf der kleineren Inseln des Ägäischen Meeres beschränkt sind, sollte diese Regelung nicht das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes beeinträchtigen. Die wirtschaftlichen Vorteile der besonderen Versorgungsregelung sollten im Übrigen nicht zu Verkehrsverlagerungen bei den betreffenden Erzeugnissen führen. Die Versendung oder die Ausfuhr dieser Erzeugnisse von den kleineren Inseln des Ägäischen Meeres sollte daher untersagt werden. Die Versendung oder die Ausfuhr dieser Erzeugnisse sollte jedoch gestattet werden, wenn die aus der besonderen Versorgungsregelung resultierende Vergünstigung zurückerstattet wird.
Da die Mengen, die Gegenstand der besonderen Versorgungsregelung sind, auf den Versorgungsbedarf der Regionen in äußerster Randlage beschränkt sind, sollte…
Um Spekulationen zu vermeiden, die den Endverbrauchern auf den kleineren Inseln des Ägäischen Meeres schaden würden, ist es wichtig, zu präzisieren, dass nur…
Die besondere geografische Lage einiger kleinerer Inseln des Ägäischen Meeres verursacht höhere Transportkosten bei der Lieferung von Erzeugnissen, die zum…
Im Falle von Verarbeitungserzeugnissen sollten im Interesse eines Inselhandels der Handelsverkehr zwischen den kleineren Inseln des Ägäischen Meeres genehmigt…
Zur Überwachung der Vorgänge, die unter die besondere Versorgungsregelung fallen, sollten die betreffenden Erzeugnisse bei ihrer Einfuhr oder ihrer Verbringung…
Um die Versorgung der Regionen in äußerster Randlage mit wesentlichen landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu gewährleisten und die durch die äußerste Randlage…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.