Erwägungsgrund 9 32013R0229
Um Spekulationen zu vermeiden, die den Endverbrauchern auf den kleineren Inseln des Ägäischen Meeres schaden würden, ist es wichtig, zu präzisieren, dass nur Erzeugnisse, die in einwandfreiem Zustand, unverfälscht und von vermarktbarer Qualität sind, für die besondere Versorgungsregelung in Frage kommen.