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Kaliumdiacetat soll nach dem Antrag als Alternative zu dem Lebensmittelzusatzstoff Natriumdiacetat (E 262(ii)), der das Wachstum von Mikroorganismen hemmt, verwendet werden. Die Ersetzung von Natriumdiacetat (E 262(ii)) durch Kaliumdiacetat kann zu einer geringeren Aufnahme von Natrium über die Nahrung beitragen.
Kaliumdiacetat sollte für dieselben Verwendungen zugelassen werden wie Kaliumacetat. In den Anhängen der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sollte die gegenwärtige…
Ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Kaliumdiacetat als Konservierungsmittel in mehreren Lebensmittelkategorien wurde am 27. September 2010 übermittelt…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 ersucht die Kommission die Behörde um ein Gutachten, um die EU-Liste der Lebensmittelzusatzstoffe in…
In die Verordnung (EU) Nr. 231/2012 sollten Spezifikationen für Kaliumdiacetat aufgenommen werden. Im Anhang der genannten Verordnung sollte Kaliumdiacetat die…
Gemäß den Übergangsbestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1129/2011 der Kommission vom 11. November 2011 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr.…
Der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 wird wie folgt geändert: a) Im Eintrag für den Zusatzstoff E 261 erhält die Überschrift folgende Fassung: „ E 261(i)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.