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Der Antrag wurde von der Arbeitsgruppe der Regierungssachverständigen für Zusatzstoffe erörtert. Unter Berücksichtigung der vom Antragsteller vorgelegten Informationen und der von der Arbeitsgruppe eingegangenen Rückmeldungen war die Kommission der Auffassung, dass die vorgeschlagene Änderung der Spezifikationen für Natriumdiacetat (E 262(ii)) keine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben kann.
Der Antrag wurde von der Arbeitsgruppe der Regierungssachverständigen für Zusatzstoffe erörtert. Unter Berücksichtigung der vom Antragsteller vorgelegten…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 ersucht die Kommission die Behörde um ein Gutachten, um die EU-Liste der Lebensmittelzusatzstoffe in…
Da die Anhebung der Obergrenze für den Gehalt an freier Essigsäure in Natriumdiacetat (E 262(ii)) von 41 auf 43 % keine Auswirkungen auf die menschliche…
Am 3. August 2020 wurde ein Antrag auf Änderung der Spezifikationen für den Lebensmittelzusatzstoff Natriumdiacetat (E 262(ii)) gestellt. Der Antrag wurde den…
Nach Angaben des Antragstellers gibt es keine weiteren Änderungen im Herstellungsverfahren, da die höhere Menge an freier Essigsäure in Natriumdiacetat (E…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 muss die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit um ein Gutachten ersuchen, um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.