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Heimtierfutter darf aus Material der Kategorie 3 ausgenommen Material der Kategorie 3 gemäß Artikel 10 Buchstaben n, o und p der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 hergestellt werden. Die Bestimmungen, die für das Inverkehrbringen von Heimtierfutter innerhalb der EU gelten, sollten auch für die Einfuhr aus Drittländern gelten. In die Bescheinigung in Anhang XV Kapitel 3(B) der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 sollte ein Verweis auf Artikel 10 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 aufgenommen werden.
Unternehmer müssen die gemäß Artikel 40 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 in Anhang XIII Kapitel I und II der vorliegenden Verordnung festgelegten Anforderungen…
eingeführtes Heimtierfutter oder Heimtierfutter aus eingeführtem Material aus Material der Kategorie 1 gemäß Artikel 8 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr.…
Artikel 32 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 enthält Bedingungen für das Inverkehrbringen und die Verwendung organischer Düngemittel und…
Die Unternehmer können Heimtierfutter in Verkehr bringen, sofern a) die Produkte aus Folgendem gewonnen wurden: i) aus Material der Kategorie 3, wenn es sich um…
Verarbeitetes tierisches Protein aus tierischen Nebenprodukten, mit Ausnahme von Material der Kategorie 3 gemäß Artikel 10 Buchstaben n, o und p der Verordnung…
Bestimmtes importiertes Material für die Herstellung von Heimtierfutter sollte unter Bedingungen gehandhabt und verwendet werden, die dem von ihm ausgehenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.