Erwägungsgrund 7 32012R0835VERORDNUNG (EU) Nr. 835/2012 DER KOMMISSION vom 18. September 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Anhang XVII (Cadmium) (Text von Bedeutung für den EWR)
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte diese Verordnung vom 10. Dezember 2011 an angewendet werden.
Erwägungsgrund 13 32013R1004VERORDNUNG (EU) Nr. 1004/2013 DER KOMMISSION vom 15. Oktober 2013 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte für 8-Hydroxyquinolin, Cyproconazol, Cyprodinil, Fluopyram, Nikotin, Pendimethalin, Penthiopyrad und Trifloxystrobin in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollten die Bestimmungen bezüglich Nikotin ab 15. August 2013 gelten.
Erwägungsgrund 6 32012R0998VERORDNUNG (EU) Nr. 998/2012 DES RATES vom 9. Oktober 2012 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten im Rahmen des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits
Da das Protokoll ab dem 16. September 2012 vorläufig anzuwenden ist, sollte diese Verordnung ab dem 16. September 2012 gelten —
Art. 2 32011R0252VERORDNUNG (EU) Nr. 252/2011 DER KOMMISSION vom 15. März 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Anhang I (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 5. Mai 2011. Für vor dem 5.…
Erwägungsgrund 2 32012L0045RICHTLINIE 2012/45/EU DER KOMMISSION vom 3. Dezember 2012 zur zweiten Anpassung der Anhänge der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Bestimmungen dieser internationalen Übereinkommen werden alle zwei Jahre aktualisiert. Daher treten am 1. Januar 2013 die zuletzt geänderten Fassungen…
Erwägungsgrund 5 32012R0488Die geänderten Bestimmungen sollten mit Wirkung vom selben Tag gelten wie die Änderungen durch die Verordnung (EU) Nr. 1235/2010 hinsichtlich der…