Erwägungsgrund 1 32013R0344
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gilt ab dem 11. Juli 2013 und wird die Richtlinie 76/768/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel ersetzen. Um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen, dürfen die Wirtschaftsakteure jedoch kosmetische Mittel, die der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 entsprechen, bereits vor Geltungsbeginn der genannten Verordnung in Verkehr bringen.