Erwägungsgrund 4 32013R0344
Außerdem wurden die Anhänge der Richtlinie 76/768/EWG durch eine Reihe von Änderungen an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt angepasst; dies diente gleichzeitig ebenfalls dem Schutz der öffentlichen Gesundheit. Das hat dazu geführt, dass die Anhänge der Richtlinie 76/768/EWG inzwischen dem wissenschaftlichen und technischen Fortschritt besser entsprechen als die Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009. Daher sollten die betreffenden Änderungen auch an den Anhängen der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 vorgenommen werden.