Erwägungsgrund 3 32013R0344
Einige Änderungen der Anhänge der Richtlinie 76/768/EWG wurden aufgrund möglicher Risiken für die menschliche Gesundheit vorgenommen; mit ihnen wurden die für den Schutz der öffentlichen Gesundheit erforderlichen Maßnahmen eingeführt. Sowohl im Interesse der rechtlichen Klarheit als auch zur Gewährleistung eines hohen Gesundheitheitsschutzniveaus sollten auch die Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 entsprechend geändert werden, da die Möglichkeit besteht, bereits vor dem 11. Juli 2013 die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 anstelle der Vorschriften der Richtlinie 76/768/EWG zu befolgen.