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Verwalter eines Fonds für soziales Unternehmertum sollten während der Laufzeit eines Fonds zusätzliche Kapitalzusagen beschaffen dürfen. Solche zusätzlichen Kapitalzusagen während der Laufzeit des qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum sollten berücksichtigt werden, wenn die nächsten Investitionen in andere als qualifizierte Vermögenswerte in Erwägung gezogen werden. Zusätzliche Kapitalzusagen sollten im Einklang mit den in den Anlagebedingungen oder der Satzung des qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum niedergelegten Kriterien und Bedingungen zulässig sein.
Verwalter eines qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum verfügen jederzeit über ausreichende Eigenmittel und setzen jederzeit angemessene und geeignete…
Verwalter eines Risikokapitalfonds sollten während der Laufzeit eines Fonds zusätzliche Kapitalzusagen beschaffen dürfen. Solche zusätzlichen Kapitalzusagen…
Angesichts des besonderen Finanzierungsbedarfs von Sozialunternehmen muss Klarheit hinsichtlich der Arten von Instrumenten geschaffen werden, die ein…
Damit die qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum ordnungsgemäß verwaltet werden und ihre Verwalter in der Lage sind, die aus ihren Tätigkeiten…
Um sicherzustellen, dass qualifizierte Fonds für soziales Unternehmertum nicht zum Entstehen von Systemrisiken beitragen und sich bei ihren…
Diese Verordnung sollte einheitliche Regeln für qualifizierte Fonds für soziales Unternehmertum festlegen, insbesondere im Hinblick auf die qualifizierten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.