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Damit die qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum ordnungsgemäß verwaltet werden und ihre Verwalter in der Lage sind, die aus ihren Tätigkeiten entstehenden potenziellen Risiken abzudecken, sollten einheitliche, verhältnismäßige Anforderungen festgelegt werden, denen zufolge Verwalter eines qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum ausreichende Eigenmittel vorhalten müssen. Diese Eigenmittel sollten so bemessen sein, dass dadurch die Fortführung und die ordnungsgemäße Verwaltung des qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum sichergestellt sind.
Verwalter eines qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum verfügen jederzeit über ausreichende Eigenmittel und setzen jederzeit angemessene und geeignete…
Um sicherzustellen, dass qualifizierte Fonds für soziales Unternehmertum ein eigenes, erkennbares Profil haben, das ihrem Ziel angemessen ist, sollten…
Damit die qualifizierten Risikokapitalfonds ordnungsgemäß verwaltet werden und ihre Verwalter in der Lage sind, die aus ihren Tätigkeiten entstehenden…
Aus Gründen des Anlegerschutzes ist sicherzustellen, dass die Vermögenswerte von qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum ordnungsgemäß bewertet werden.…
Angesichts des besonderen Finanzierungsbedarfs von Sozialunternehmen muss Klarheit hinsichtlich der Arten von Instrumenten geschaffen werden, die ein…
Ein qualifizierter Fonds für soziales Unternehmertum sollte von einem intern oder extern bestellten Verwalter verwaltet werden können. Wird ein qualifizierter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.