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Verordnung (EU) Nr. 415/2013 der Kommission vom 6. Mai 2013 zur Festlegung zusätzlicher Pflichten und Aufgaben der EU-Referenzlaboratorien für Tollwut, Rindertuberkulose und Bienengesundheit, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 737/2008 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 87/2011 (Text von Bedeutung für den EWR)
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