Erwägungsgrund 2 32013R0415
Des Weiteren können gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 zusätzlich zu den in der Verordnung vorgesehenen allgemeinen Funktionen und Aufgaben der EU-Referenzlaboratorien im Bereich Tiergesundheit weitere Zuständigkeiten und Aufgaben für die EU-Referenzlaboratorien von der Kommission festgelegt werden.