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Ratingagenturen sollten eine wirksame interne Kontrollstruktur für die Umsetzung der Maßnahmen und Verfahren zur Verhinderung und Kontrolle etwaiger Interessenkonflikte und zur Gewährleistung der Unabhängigkeit von Ratings, Ratinganalysten und Ratingteams gegenüber Anteilseignern, Verwaltungs- und Leitungsorganen und Verkaufs- und Vermarktungstätigkeiten einrichten, beibehalten, durchsetzen und dokumentieren. Für die Unternehmensführung, organisatorische Fragen und die Regelung von Interessenkonflikten sollten Standardarbeitsverfahren eingeführt werden. Diese Standardarbeitsverfahren sollten regelmäßig überprüft und überwacht werden, um zu bewerten, ob sie wirksam sind, und ob sie besser aktualisiert werden sollten.
Ratingagenturen müssen eine wirksame interne Kontrollstruktur für die Umsetzung der Maßnahmen und Verfahren zur Verhinderung und Verringerung etwaiger…
Für Mitarbeiter und weitere Personen, die an der Erstellung von Ratings beteiligt sind, sollten die Ratingagenturen angemessene interne Grundsätze und Verfahren…
Eine Ratingagentur oder eine Gruppe von Ratingagenturen sollte Vorkehrungen für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung treffen. Bei der Bestimmung der…
Ratingagenturen sollten Interessenkonflikte vermeiden und in Fällen, in denen sie unvermeidlich sind, angemessen mit solchen Konflikten umgehen, um ihre…
Eine Ratingagentur sollte für Ratingtätigkeiten eine ausreichende Zahl von Mitarbeitern mit angemessenen Kenntnissen und Erfahrungen abstellen. Sie sollte…
Mittelfristig sollte die Machbarkeit weiterer Schritte geprüft werden, um Bezugnahmen auf Ratings in Vorschriften zur Regulierung von Finanzdienstleistungen zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.