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Im Falle eines Verstoßes einer Ratingagentur gegen die Bestimmungen sollte die ESMA befugt sein, eine Reihe von Aufsichtsmaßnahmen zu ergreifen, wie — einschließlich, aber nicht nur — die Aufforderung an die Ratingagentur, den Verstoß zu beenden, die Verwendung der Ratings für aufsichtsrechtliche Zwecke auszusetzen, der Ratingagentur vorübergehend die Abgabe von Ratings zu untersagen und — als letztes Mittel — ihre Registrierung zu widerrufen, wenn sie schwerwiegend oder wiederholt gegen die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 verstoßen hat. Die Aufsichtsmaßnahmen sollten von der ESMA angewandt werden, wobei der Wesensart und der Schwere des Verstoßes Rechnung getragen und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden sollte. Bevor die ESMA über Aufsichtsmaßnahmen beschließt, sollte sie den Personen, gegen die Verfahren eingeleitet worden sind, Gelegenheit zur Anhörung geben, um deren Verteidigungsrechte zu wahren.
Aufforderung an die Ratingagentur, den Verstoß zu beenden;
Unbeschadet der Mitteilungspflicht gemäß Absatz 1 kann die mitteilende zuständige Behörde eines Mitgliedstaats für den Fall, dass sie der Auffassung ist, dass…
Stellt der Rat der Aufseher der ESMA nach Artikel 23e Absatz 5 fest, dass eine Ratingagentur vorsätzlich oder fahrlässig einen der in Anhang III genannten…
Es ist erforderlich sicherzustellen, dass die zuständigen Behörden die ESMA darum ersuchen können zu prüfen, ob die Bedingungen für den Widerruf der…
Bei einem Verstoß eines Transaktionsregisters sollte die ESMA ermächtigt sein, eine Reihe möglicher Aufsichtsmaßnahmen zu ergreifen; unter anderem sollte sie…
Es sollte ein Mechanismus geschaffen werden, der die wirksame Durchsetzung dieser Verordnung gewährleistet. Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.